Wir erfüllen unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag, indem wir alle Kinder im Rahmen unserer Möglichkeiten fördern und jedes einzelne in seiner Entwicklung unterstützen.
Das beinhaltet selbstverständlich auch, neben der Förderung und Unterstützung unserer SchülerInnen, sie in Form von Leistungsmessungen und –bewertungen zu fordern.
Wir bewerten dabei mündliche, schriftliche und praktische Leistungen (BayEUG Art 52), die sich aus unserem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.
Dabei gilt bei allen Leistungsmessungen, trotz aller Absprachen und Vereinbarungen innerhalb unserer Jahrgangsstufenteams und mit der Schulleitung, jeweils die pädagogische Verantwortung des einzelnen Lehrers bezüglich eines jeden Kindes.
Schriftliche Leistungen (= Probearbeiten, Kurztests)
Probearbeiten sind den SchülerInnen zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause zu geben und der Schule spätestens nach einer Woche zurückzugeben.
1. Gestaltung der Probearbeiten
Der deutsche Bildungsrat spricht von vier Anforderungsstufen innerhalb einer Probearbeit:
1. Reproduktion = bloße Wiedergabe gedächtnismäßig verankerter Sachverhalte
2. Reorganisation = selbstständige Verarbeitung des vorher gelernten Stoffes
3. Transfer = Übertragung von Grundprinzipien des Gelernten auf neue ähnliche
Aufgabenstellungen
4. problemlösendes Denken = Lösen von Aufgaben mit relativ neuen Strukturen in kreativer Weise
In der Praxis bedeutet diese Vorgabe, dass die SchülerInnen, die in HSU nur auswendig Gelerntes fehlerfrei wiedergeben können, die in Deutsch nur geübte Texte fehlerlos schreiben oder in Mathematik keine schwierigen Sachverhalte lösen können, im Normalfall die Note ausreichend, bestenfalls die Note befriedigend erhalten.
2. Anzahl der Proben:
3. Jgst.:
Deutsch 13 – 15
Mathematik 4 – 5
HSU 4 – 5
4. Jgst.: Richtzahl bis zum Übertrittszeugnis :
Deutsch 12
Mathematik 4 – 5
HSU 4
nach dem Übertrittszeugnis:
Deutsch 2
Mathematik 1
HSU 1
3. Unser Noten- und Bewertungsschlüssel
Der Bewertungsschlüssel kann bei der Lehrkraft nachgefragt werden.
Aus pädagogischen Gründen kann in Absprachen mit dem Jahrgangsstufenteam und der Schulleitung von diesem Notenschlüssel abgewichen werden.
Der Klassendurchschnitt und die Punkteverteilung kann den SchülerInnen mitgeteilt werden, die Bekanntgabe des Notenspiegels lehnen wir aus pädagogischen Gründen ab.
4. Besonderheiten in der 4. Jahrgangsstufe
Laut KMS vom 22.10.2009 Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase werden den Eltern zu Schuljahresbeginn vier sogenannte lernfreie Phasen mitgeteilt. Jede Phase umfasst eine Schulwoche, in der keine Probearbeit ausschließlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU geschrieben werden darf.
Dies bedeutet, dass Probearbeiten in anderen Fächern wie z.B. Religion, Musik,… gehalten werden dürfen, ebenso Kurztests, praktische oder mündliche Leistungserhebungen.
Probearbeiten werden mindestens eine Woche vor dem Termin angesagt.