Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).

Seit Mai 2014 ist an der Grundschule Ichenhausen die Stelle einer Jugend­sozialarbeiterin eingerichtet. Unsere Schule ist damit eine von drei Grund­schulen, für die als erste im Landkreis Günzburg  im Jahr 2014 eine solche Möglichkeit geschaffen wurde.

JaS (=Jugendsozialarbeit an Schulen) ist eine Leistung der Jugendhilfe in der Institution Schule, die auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGB VIII erfolgt: “Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unter­stützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpäda­gogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.”

Sabine Jäger

Sabine Jäger

Dipl. Sozialpädagogin (FH)

+49 8223 96233-23
jugendsozialarbeit-gsichenhausen@web.de
Raum 12, 1. OG
Mo-Do, 8.00 bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Mein Name ist Sabine Jäger, seit Mai 2014 bin ich an der Grundschule Ichenhausen als Jugendsozialarbeiterin tätig. Ich bin von Beruf Diplom-Sozialpädagogin (FH) und bei ProArbeit in Günzburg angestellt.

Meine Aufgaben:

Beratung und Unterstützung von Schüler und Schülerinnen, die

  • Schwierigkeiten im schulischen, persönlichen oder familiären Bereich haben.
  • Fragen haben bezüglich Freunde und Freizeitverhalten.
  • Keine Lern- und Leistungsmotivation haben.
  • Hilfe brauchen bei der Erarbeitung von Konfliktlösungs- und Problemlösungsstrategien.
  • Hilfe benötigen bei der Bewältigung von familiären Belastungssituationen.

Beratung von Eltern, die

  • Fragen haben bzgl. der Erziehung oder des Verhaltens ihres Kindes.
  • Fragen haben zu schulischen Belangen.
  • Unterstützung bei der Bewältigung familiärer Belastungssituationen brauchen.

Das bedeutet:

  • Beratung und Hilfe für einzelne oder Gruppen
  • Workshops und Trainingskurse zur Unterstützung der Einzelfallarbeit
  • Vernetzung mit Lehrkräften, Fachdiensten und externen Kooperationspartnern

Dabei gilt:

Das Besprochene wird nicht an andere Personen weitergegeben außer

  • es wird die Weitergabe der Infos vereinbart.
  • das Wohl einer Person ist gefährdet.

Die Jugendsozialarbeit wird finanziert durch

  • das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung.
  • den Landkreis und die Stadt Ichenhausen aus den Mitteln des Etats der Jugendhilfe.
  • Eigenmittel des Trägers ProArbeit in Günzburg.