Offene Ganztagesschule

Cäcilia Tremmel-WiringerAktuelles, Schuljahr 2019/2020

Schulleben - Gallery2

An unserer Schule wird das Pilotprojekt „Offene Ganz­tagesschule (OGTS) an der Grundschule“ mit Erfolg umgesetzt. Mit diesem Projekt können wir längere Betreuungszeiten zu weitaus günstigeren Tarifen anbieten. Mit insgesamt vier Gruppen (90 Kinder) ist die OGTS voll belegt.

Beurlaubung von der Teilnahme:
Da es immer wieder zu Anfragen kommt, was die Beurlaubung der Kinder in der OGTS anbelangt, habe ich Ihnen die wichtigsten Infos aus einem Rundschreiben des Ministeriums hier zusammengestellt:

Schülerinnen und Schüler, die von ihren Erziehungsberechtigten für ein Ganz-tagesangebot angemeldet wurden, sind gesetzlich verpflichtet, an diesem teilzunehmen. Sofern Schülerinnen und Schüler an einzelnen Tagen nicht teilnehmen oder das Ganztagesangebot vor dem regulären Ende verlassen, bedarf es daher einer Beurlaubung. Diese ist zuvor schriftlich zu beantragen und kann nicht durch das pädagogische Personal ausgesprochen werden, sondern nur durch die Schulleitung.

Solche Entscheidungen werden unter Berücksichtigung des Einzelfalls getroffen. Folgende Grundsätze kommen dabei zum Tragen:

Die Gruppe in der OGTS soll möglichst wenig durch frühere Abholungen gestört werden.
Durch die Teilnahme der Schüler an außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. Sport, Musik, Jugendarbeit) soll die Umsetzung des pädagogischen Konzepts nicht beeinträchtigt werden.
Aus persönlichen, erzieherischen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann es erforderlich sein, dass Schüler von der Teilnahme an der OGTS beurlaubt werden. Dies ist zum Beispiel bei Arztbesuchen, Therapien oder Maßnahmen der Erziehungs- und Familienberatung der Fall.
In Einzelfällen wünschen Eltern, dass sich die Abholzeiten in der OGTS ausschließlich an ihrer beruflichen und privaten Tagesplanung orientieren und daher auch spontan jederzeit ein vorzeitiges Abholen des Kindes ermöglicht werden soll. Diese Vorstellungen kollidieren aber mit der gesetzlichen Teilnahmeverpflichtung sowie dem Bildungsanspruch der OGTS, der ein ungestörtes Arbeiten in stabilen Lerngruppen ermöglichen soll. Entsprechende Anträge werden daher nicht bewilligt.